„Ja, ich will!“ Dieser Satz ist der Höhepunkt zahlreicher romantischer Filme und Bücher, Höhepunkt auch manches romantischen Traums frisch verliebter Paare. Doch bei der kirchlichen Trauung ist dieser Satz weit mehr als ein Ausdruck inniger Gefühle. Denn die Ehe, die sich Mann und Frau hier versprechen, ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament. Der Priester kann dabei nur assistieren, denn das Sakrament der Ehe spenden sich Braut und Bräutigam im Traugottesdienst gegenseitig.
In der Bibel gibt es zahlreiche Hinweise auf die Ehe. Das Verhältnis zwischen Gott und dem Volk Israel wird oftmals mit dem Liebesverhältnis zwischen Braut und Bräutigam beschrieben. In ihrem Festhalten an der Unauflöslichkeit der Ehe beruft sich die katholische Kirche auf das Neue Testament (Matthäus 19,6): "Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen."
Darauf nimmt auch die Feier der Eheschließung Bezug; im Trauungsspruch heißt es: "Ich will dich lieben, achten und ehren, solange ich lebe (alternativ: bis dass der Tod uns scheidet)."
Für die katholische Kirche ist die Ehe ein unauflöslicher Bund. „Bis dass der Tod euch scheidet“ ist also keine bloße Floskel. Das Brautpaar verspricht sich am Altar die Treue in guten und in schlechten Tagen. Und die Kirche setzt einige wichtige Aspekte voraus, nach denen Mann und Frau vor der Zulassung zum Sakrament der Ehe auch befragt werden: Eine Ehe muss zum Beispiel von beiden Partnern freiwillig geschlossen werden, und auch der Wille zur Elternschaft gehört nach christlichem Verständnis zur Ehe dazu.
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ heißt es bei Schiller. Dann wird das Eheversprechen – mit dem sich ein Paar nicht nur einander, sondern auch dem besonderen Schutz und der Zuwendung Gottes anvertraut – wirklich ein romantischer Höhepunkt zwischen Mann und Frau.
Text: Bistum Osnabrück
Foto: Norbert Ortmanns, Kirche+Leben
Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, melden Sie sich bitte in einem unserer Pfarrbüros. Danach wird sich einer unserer Geistlichen bei Ihnen melden, um mit Ihnen einen Termin zuvereinbaren, wo Näheres besprochen wird. In diesem Gespräch lernen wir Sie kennen; es wird zudem ein Fragebogen ausgefüllt und mit Ihnen besprochen, wie der Gottesdienst aussehen soll, in dem Sie sich das Ja-Wort geben.
Bei einer Trauung kann auf zwei Beteiligte nicht verzichtet werden, die Trauzeugen. Und diese haben nur eine Aufgabe: Sie bezeugen, dass die Ehe gültig geschlossen wurde – denn andernfalls ist diese ungültig. So sieht es das Kirchenrecht der katholischen Kirche, der Codex des kanonischen Rechtes (CIC), vor. ►
Die Ehe zwischen zwei getauften Christen ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament und daher unauflöslich. Ist eine christliche Ehe gültig zustande gekommen und vollzogen, dann gilt sie, bis der Tod die Partner scheidet. Deshalb kennt die Kirche keine Scheidung. Weitere Information zu diesem Thema finden Sie hier.
Wenn ein Ehepaar sich am Beginn ihrer Ehe das Ja-Wort gibt, fängt ein gemeinsamer Weg an. Dieser kann viele Jahrzehnte dauern - mit allen Höhen und Tiefen. Umso schöner ist es, wenn dann zu bestimtmen Zeiten auf diesen gemeinsamen Lebensweg zurückgeschaut werden kann. Da darf dann natürlich auch gefeiert werden! Wenn Sie Ihr Ehejuiläum (wie z.B. eine Silberne, Goldene, Eiserne, Diamantene Hochzeit oder sogar eien Gnadenhochzeit im kirchlichen Rahmen -also mit einem Gottesdinest - begehen möchten, nehme Sie gerne mit einem unserer Pfarrbüros Kontakt auf. Dann wird sich einer unserer Geistlichen bei Ihnen melden, um nähere Absprachen zu treffen.