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Kirchenvorstände

Was macht ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für ihre finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten. Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. So stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarrgemeinderates – sicher.

(Text: Bistum Osnabrück)

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